AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 15.03.2024

Epona Ranch Training Johanna Freymark, Unterer Mühlenweg 67, 79114 Freiburg, training@epona-ranch.de

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Epona Ranch Training Johanna Freymark (im Folgenden mit Kursleitung bezeichnet) und dem/der Organisator/in gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.

§ 2 Anmeldung und Kursbuchung

(1) Der/die Organisator/in muss den Kurstermin in Textform per E-Mail oder Post buchen. Nach der Terminbestätigung ist die Rechnungsanschrift und der genaue Kursort mitzuteilen. Mit der Buchung werden die AGB von Johanna Freymark anerkannt.

(2) Die Anmeldung der Teilnehmer für Kurse und offenes Training erfolgt ausschließlich über die/den Organisator/in vor Ort.

§ 3 Entgelt, Zahlungsbedingungen, Spesen

(1) Die Preise für Kurse und Training sind Brutto-Preise. Es erfolgt keine Umsatzsteuerausweisung aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
(2) Die Rechnung ist zahlbar ohne Abzug. Die Kurse werden wie folgt in Raten bezahlt:

50 % des Betrages bis 6 Wochen vor Kurstermin, die restlichen 50 % des Betrages bis 2 Wochen vor Kurstermin.

Bei Ausfall des Kurses durch Verhinderung oder Krankheit der Kursleitung wird die Anzahlung / Zahlung erstattet, wenn kein Ausweichtermin im selben Kalenderjahr gefunden werden kann.

(3) Abhängig von der normalen Anfahrtsdauer sind der Kursleitung und ihrem Helfer (Hinderniswart) Hotelübernachtungen mit Frühstück zu buchen und zu bezahlen. Die Notwendigkeit der Übernachtung wird bereits bei der Terminanfrage abgeklärt. Außerdem ist für Mittagessen und Getränke für Kursleitung und Helfer während der Kurstage zu sorgen. Weitere Reisekosten sind nicht zu bezahlen, es sei denn, dieses wird bei der Terminabsprache schriftlich vereinbart.

§ 4 Widerrufsrecht

Der/Die Organisator/in hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen die Terminvereinbarung und die damit verbundene Kursbuchung kostenlos zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Terminbestätigung.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kursleitung mit einer schriftlichen Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist versandt wird.

§ 5 Kursstornierung durch der/die Organisator/in

Eine Kursstornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist kann nur schriftlich erfolgen. Die Stornierung bis 8 Wochen vor dem Kurstermin ist kostenlos. Danach entstehen bei einer Stornierung folgende Kosten: Acht bis vier Wochen vor Kursbeginn Kursausfallkosten in Höhe von 250,00 Euro – Vier bis zwei Wochen vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühren – unter zwei Wochen vor Kursbeginn sind die Kursgebühren in voller Höhe fällig.

§ 6 Kursteilnahme mit Pferden

Der/Die Organisatorin informiert die Teilnehmer/innen über folgende Punkte:

(1) Der Teilnehmer ist während des Kurses in vollem Umfang für seine körperliche und geistige Gesundheit selbst verantwortlich. Etwaige Einschränkungen sind vor dem Kurs der Kursleitung mitzuteilen.
(2) Die Pferde müssen halfterführig sein. Schritt gehen und Anhalten soll problemlos möglich sein.
(3) Der Teilnehmer ist für die Gesundheit des Pferdes verantwortlich. Sollte das Pferd ein Handicap haben, spricht sich der/die Teilnehmerin vor dem Kurs mit dem Tierarzt ab. Er/Sie informiert die Kursleitung unaufgefordert über etwaige gesundheitliche Einschränkungen des Pferdes vor dem Kurs.
(4) Empfohlene Ausrüstung für Mensch und Pferd:
Mensch: Handschuhe, feste geschlossene Schuhe, zweckmäßige Kleidung, unter 18 Jahre sind Reithelm und Handschuhe Pflicht.
Pferd: korrekt sitzendes Stallhalfter (od. Knotenhalfter), Führseil, Beinschutz (Fesselkopfgamaschen oder Bandagen)
(5) Die Pferde sind mit Respekt zu behandeln, es ist untersagt sie zu schlagen oder andere Aktivitäten auszuführen, die den Pferden Schaden zufügen könnten.

(6) Jeder Teilnehmer ist für die Beaufsichtigung seines Pferdes und seines Privateigentums selbst verantwortlich.
(7) Während des Kurses ist das Fotografieren und das Erstellen von Ton- oder Videoaufzeichnungen durch Teilnehmer und Zuschauer nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Kursleitung und nur für private Zwecke gestattet.
(8) Einen Ausschluss der Teilnehmer von der Veranstaltung behält sich die Kursleitung vor, wenn Anweisungen nicht befolgt und Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden. Teilnahmegebühren werden in diesem Fall nicht zurück erstattet.

§ 6 Veranstaltungsort

Der/Die Organisator/in hat dafür Sorge zu tragen, dass der Reitplatz oder die Reithalle so eingezäunt und gesichert sind, dass ein freilaufendes Pferd diese/n nicht verlassen kann. Während der Pausen ist aus Sicherheitsgründen der Veranstaltungsort gesperrt.


§ 7 Haftung

(1) Die Kursleitung haftet für Schäden nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Erfüllungsgehilfen. Für Unfälle, Diebstahl oder Beschädigungen gleich welcher Art, besteht keine Haftungspflicht seitens der Kursleitung.
(2) Die Kursleitung unterhält eine Reitlehrer-Haftpflicht-Versicherung. Der Nachweis wird auf Wunsch vorgelegt.
(3) Für durch ein Pferd verursachte Schäden wird von der Kursleitung keine Haftung übernommen. Es haftet hierfür der Eigentümer des Pferdes. Eine Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung wird empfohlen.

§ 8 Änderung von Kursinhalten

Der Inhalt und Ablauf der Kurse können aus Sicherheitsgründen geändert werden. Besonders bei Kursen im Freien können wetterbedingte Änderungen nötig sein. Diese Änderungen führen weder zu einem Rücktritts- noch einem Minderungsrecht.

§ 9 Hinweise zur Datenverarbeitung, Persönlichkeitsrecht und Urheberrechte

(1) Die Kursleitung erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten der/die Organisator/in und des/der Teilnehmer/innen. Dabei werden die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung beachtet.
(2) Eine Veröffentlichung von Fotos, Tondokumenten oder Videos aus den Kursen bedarf der schriftlichen Zustimmung. Dies betrifft auch private Seiten in den Sozialen Netzwerken.

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung an, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für Regelungslücken.